Fall §69

Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich

Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich

Charlie hat gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht geklagt. Das Arbeitsgericht hat alle Ansprüche im Rahmen eines Vergleichs geregelt. Die Finanzverwaltung will die Einnahmen und die Kosten des Verfahrens nicht als Werbungskosten anerkennen.

Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich

Bei Vorsprache bei der Finanzverwaltung teilt der Sachbearbeiter Heribert mit, dass jeder Anspruch an den Arbeitgeber getrennt geprüft und eben nicht automatisch der Arbeitnehmertätigkeit zugerechnrt werden.

Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich

Der Steuerberater Joachim legt für Charlie Rechtsmittel ein und bentragt den Vergleich des Arbeitsgerichtes insgesamt der Arbeitnehmertätigkeit zuzurechnen

Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich

Der Bundesfinanzhof gab der Auffassung des Steuerberaters Joachim Recht (BFH Urteil vom 9.2.2012, VI R 23/10).