Fall §43
Kosten für ein Seminar „Meditativer Tanz“ sind keine Betriebsausgaben
Zur Erweiterung ihrer beruflichen Tätigkeit plant das Fotomodell Susanne eine Ausbildung als meditative Tänzerin.
Im Rahmen der Veranlagung versucht Susanne den Sachbearbeiter Heribert von der Sinnhaftigkeit der vorweggenommenen Betriebsausgaben zu überzeugen.
Gegen die ablehnende Entscheidung der Finanzverwaltung legt Susanne Rechtsmittel ein.
Das Finanzgericht gab dem Finanzamt recht. Die Kosten für ein Seminar „Meditativer Tanz“ sind keine Betriebsausgaben (FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. August 2013 (Az.: 1 K 2278/12).