Fall §37
Aufwendungen für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung
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Oma Sorglos hat erhebliche gesundheitliche Probleme und muss häufig in das Krankenhaus. Die Schulmedizin konnte ihr nicht helfen.
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In ihrer Steuererklärung machte sie Kosten für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Kosten werden von der Finanzverwaltung nicht anerkannt.
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Der Steuerberater beruhigt Oma Sorglos und bestätigt die Möglichkeit diese Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu bekommen
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Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung des Steuerberaters und erkennt die Kosten für Heileurythmie an.( Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26.02.2014, VI R 27/13)