Fall §39

Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow

Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow

Karl Heinz hat bei der Show „Deutschland sucht den Superspitzbuben“ mitgemacht und hat ein Preisgeld von 50.000,00 € erhalten.

Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow

Bei der darauf hin durchgeführten Sonderprüfung durch den Steuerfahnder Schnüffel wurde auf die Steuerpflicht dieses Preisgeldes hingewiesen.

Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow

Bei der anschließend durchgeführten Veranlagung erhöhte das Finanzamt die Einkünfte um die Preisgelder. Gegen diesen Bescheid legte Karl Heinz Rechtsmittel ein.

Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht und führte aus, dass Preisgelder aus einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte zu versteuern sind. (FG Münster 15.01.2014, 4 K 1215/12 E)