Fall §15
Überlassung von einem Privatfahrzeug an die eigene GmbH
Der Unternehmer Hirsch vom Platz hat seiner GmbH seinen Privatwagen gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Neben den laufenden Kosten wie Benzin, Versicherung, Steuern und Reparaturen werden auch die Aufwendungen für die Abnutzung bezahlt für die anteiligen dienstlichen Fahrten.
Bei der Betriebsprüfung vertritt der Prüfer Grobi die Auffassung, dass für das Fahrzeug die 1% Regelung anzuwenden sei. Darauf hin wird ein Nachzahlungsbescheid von der Finanzverwaltung erlassen.
Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater Joachim wird gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt und nach Ablehnung Klage erhoben.
Die Bundesrichter gibt dem Steuerberater recht. Für das überlassene Auto wird keine 1%-Regelung angesetzt (des Bundesfinanzhof vom 6. November 2001-VIR 54/00ß BFHNV 2002 S. 412 f.).