Fall §50
Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt
Charlie hat vom Jugendamt ein Pflegekind aufgenommen und erhält hierfür Einnahmen für den Unterhalt des Kindes.
In seiner Steuererklärung weist er diese Einnahmen als nicht steuerpflichtig aus. Das Finanzamt hingegen versteuert diese Einnahmen.
Charlie sucht Hilfe beim Steuerberater Joachim, der das Rechtsbehelfsverfahren führt.
Der Bundesfinanzhof gab dem Steuerberater mit Urteil vom 05.11.2014 , VIII R 29/11 statt und führt aus, dass die Gelder,die für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind