Fall §62

Rückwirkende Rechnungsberichtigung mit Vorsteuerabzug

Rückwirkende Rechnungsberichtigung mit Vorsteuerabzug

Das Fofomodell Susanne hat bei Außenaufnahmen eine Assistentin beschäftigt, die ihr bei den Haaren und bei der Kosmetik zur Seite stand. Die von dieser abgerechneten Leistungen hat sie im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt.

Rückwirkende Rechnungsberichtigung mit Vorsteuerabzug

Nach drei Jahren bekommt Susanne einer Umsatzsteuerprüfung. Der Prüfer erkennt den Vorsteuerabzug aus der Rechnung der Assistentinnicht nicht an, weil deren Steuernummer auf der Rechnung fehlt.

Rückwirkende Rechnungsberichtigung mit Vorsteuerabzug

Der Steuerberater Joachim legt Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Vorsteuer ein, zumal eine neue Rechnung zwischenzeitlich vorliegt.

Rückwirkende Rechnungsberichtigung mit Vorsteuerabzug

Das Finanzgericht gab dem Steuerberater Recht und führte aus, dass wenn die Mindestanforderungen auf der Rechnung vorhanden sind, eine Korrektur rückwirkend möglich ist (Niedersächsisches Finanzgericht 5. Senat, Beschluss vom 01.10.2013, 5 V 217/13)