Fall §60
Prüfung der Geschäftsunterlagen einer „Taxizentrale“

Karl-Heinz verdient sich als Taxifahrt einen kleinen Nebenverdienst.

Bei der Prüfung fordert der Prüfer vom Zoll die Einsicht in die Einzelunterlagen der Fahrten. Welches von der Taxizentrale versagt wird.

Die Finanzverwaltung klagt auf Einsicht und Prüfung der Unterlagen der Fahrer,

Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung auf das Recht der Einsicht und Prüfung der Unterlagen (BFH Urteil vom 23.10.2012, VII R 41/10),