Fall §72
Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs
Karl Heinz hat mangels anderer Einnahmemöglichkeiten als Krankenwagenfahrer angeheuert.
Be der Veranlagung zur Einkommensteuer lehnt die Sachbearbeiterin Zänker die täglichen steuerfreien Verpflegungs-mehraufwendungen für die Krankenwagenfahrten ab.
Karl Heinz sucht Hilfe beim Steuerberater Joachim, der ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Finanzamtes einlegt, zumal Karl Heinz keine feste Anfahrtstation hatte.
Der Bundesfinanzhof gab der Auffassung des Steuerberaters Joachim Recht und sah in der Tätigleit von Karl-Heinz eine asschließliche Fahrttätigkeit (BFH Urteil vom 19.1.2012, VI R 23/11)