Fall §72

Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

Karl Heinz hat mangels anderer Einnahmemöglichkeiten als Krankenwagenfahrer angeheuert.

Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

Be der Veranlagung zur Einkommensteuer lehnt die Sachbearbeiterin Zänker die täglichen steuerfreien Verpflegungs-mehraufwendungen für die Krankenwagenfahrten ab.

Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

Karl Heinz sucht Hilfe beim Steuerberater Joachim, der ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Finanzamtes einlegt, zumal Karl Heinz keine feste Anfahrtstation hatte.

Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

Der Bundesfinanzhof gab der Auffassung des Steuerberaters Joachim Recht und sah in der Tätigleit von Karl-Heinz eine asschließliche Fahrttätigkeit (BFH Urteil vom 19.1.2012, VI R 23/11)