Fall §4
Korrektur von Vorabrechnungen
Das Fotomodell Susanne hat für eine Verkaufsveranstaltung der örtlichen Einzelhändler in Nieder-Kostenz eine Vorabrechnung geschrieben. Aufgrund anderer Termine kam der Auftritt nicht zustande. Sie forderte daher die ausgestellte Rechnung zurück was auch geschah. Der Betriebsprüfer Grobi entdeckte den Vorgang und forderte die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer von dem Fotomodell Susanne.
Der Finanzbeamte Heribert erstellt aufgrund der Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung einen Änderungsbescheid.
Susanne geht zu ihrem Steuerberater Joachim und zeigt den Steuerbescheid.
Dieser legt Rechtsmittel ein.
Der Bundesfinanzhof gab dem Steuerberater Joachim Recht und erkannte das bei einer Rechnung für eine nicht ausgeübte Leistung, durch Rückgabe der Rechnung keine Steuerzahlung fällig wird..