Fall §48
Höhe einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen bei Versicherungsvertretern
Armin ist als Versicherungsvertreter tätig. Im Rahmen der Bestandsbetreuung muss er unter anderem Schäden für Kunden abwickeln.
Die Finanzvewaltung lehnt eine Rückstellung für die Nachbetreuung der Kunden ab.
Armin sucht den Steuerberater Joachim auf der ein Rechtsbehelfsverfahren eingelegt hat.
Der Bundesfinanzhof gibt dem Steuerberater Recht, dass nach Nachweis die Nachbetreuungskosten als Rückstellung erfasst werden können (BFH Beschluss vom 7.1.2014, X B 191/13).