Fall §76

Gewerblicher Grundstückshandel bei Übertragung von Eigentumswohnungen vor vollzogener Teilung

Gewerblicher Grundstückshandel bei Übertragung von Eigentumswohnungen vor vollzogener Teilung

Oma Sorglos verkauft auf Anraten ihres Neffen Armin, ihr 1968 gekauftes Mehrfamilienhaus. Es werden die in diesem Objekt vorhandenen fünf Wohnungen an fünf Käufer veräußert, vor Teilung der Wohnungen.

Gewerblicher Grundstückshandel bei Übertragung von Eigentumswohnungen vor vollzogener Teilung

Bei der Veranlagung vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Gewinn aus den Wohnungen wegen des gewerblichen Grundstückshandel (Verkauf mehr als 3 Wohnungen in 5 Jahren) zu versteuern ist.

Gewerblicher Grundstückshandel bei Übertragung von Eigentumswohnungen vor vollzogener Teilung

Oma Sorglos legt mit Hilfe Ihres Neffen Rechtsmittel ein und vertritt die Auffassung, das wegen der fehlenden Grundstücksteilung der Wohnungen nur ein Objektverkauf vorliegt und kein gewerblicher Grundstückshandel.

Gewerblicher Grundstückshandel bei Übertragung von Eigentumswohnungen vor vollzogener Teilung

Der Bundesfinanzhof gab mit Beschluss vom 23.02.2015 – X B 71/14 BFHNV 2015 S. 834 der Finanzverwaltung recht und führt aus, das auch vor Teilung eines Grundstücks, jeder Verkauf als ein Grundstück im Sinne der Vorschrift zu bewerten ist.