Fall §47
Gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern
Fotomodell Susanne unterhält mit Ihren Eltern gemeinsam einen Haushalt. Susanne als auch die Eltern bestreiten den Haushalt gleichberechtigt.
Bei der Abgabe der entsprechen Einkommensteuererklärung versucht Susanne ihren Sachbearbeiter Heribert von der Abzugsfähigkeit der Angaben zu überzeugen.
Nach Ablehnung des Antrages legt der Steuerberater Joachim entsprechende Rechtsbehelfsverfahren ein.
Der Bundesfinanzhof gibt dem Antrag statt und führt aus. Ein eigener Hausstand kann auch dann unterhalten werden, wenn der Erst- oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird, sofern die Kinder erwachsen und wirtschaftlich selbständig sind. (Grundlage BFH Urteil vom 14.11.2013-VI R 10/13 BFHNV 2014 S. 508 ff.)