Fall §59
Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung bei Sollbesteuerung
Der Bauunternehmer Hirsch vom Platz ist Sollversteuerer und hat seine Schlussrechnung gestellt. Der Kunde hat 10 % der Abschlussrechnung als Sicherheit für die fünfjährige Gewährleistung einbehalten.
Der Betriebsprüfer Grobi hält die Nachbesteuerung der einbehaltenen Gewährleistungsbeträge bei Sollversteuerern für geboten.
Gegen den Bescheid legt der Steuerberater Joachim Rechtsmittel ein.
Der Bundesgerichtshof gibt dem Steuerberater Recht und lehnt eine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für die fünf Jahre Gewährleistung ab (BFH Urteil vom 24.10.2013, V R 31/12)