Fall §68

Betriebliche Veranlassung der Aufwendungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis

Betriebliche Veranlassung der Aufwendungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis

Der Unternehmer Hirsch vom Platz bezahlt einem Lagerarbeiter den Führerschein, damit dieser Waren zwischen den Lägern transportieren kann.

Betriebliche Veranlassung der Aufwendungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis

Bei der Veranlagung teilt die Sachbearbeiterin Frau Zänker mit, dass die Kosten als Arbeitslohn beim Arbeitnehmer zu erfassen sind.

Betriebliche Veranlassung der Aufwendungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis

Der Steuerberater Joachim legt gegen die Auffassung der Finanzverwaltung Rechtsmittel ein.

Betriebliche Veranlassung der Aufwendungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis

Das Finanzgericht gab der Auffassung des Steuerberaters Recht und lies die Kosten des Führerscheins als überwiegende betriebliche Aufwendungen zu (Niedersächsisches Finanzgericht 4. Senat, Urteil vom 06.06.2012, 4 K 249/11)