Fall §56
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen zwischen Ehegatten
Der Unternehmer Hisch vom Platz hat von seiner Ehefrau ein Darlehen erhalten. Die gezahlten Zinsen möchte er in der Einkommensteuererklärung mit der Zinsabschlagsteuer erfasse
Die Finanzbeamtin Zänker verwehrt ihm den Zinsabschlag, mit der Begründung, dass dieser zwischen Ehegatten nicht geht.
Hisch vom Platz legt gegen die nicht Anerkennung des Zinsabschlages Rechtsmittel ein.
Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung und erkennt den Zinsabschlag auf Zinsen zwischen Eheleuten nicht an (BFH Urteil vom 28.01.2015 VIII R 8/14).