Fall §56
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen zwischen Ehegatten
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Der Unternehmer Hisch vom Platz hat von seiner Ehefrau ein Darlehen erhalten. Die gezahlten Zinsen möchte er in der Einkommensteuererklärung mit der Zinsabschlagsteuer erfasse
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Die Finanzbeamtin Zänker verwehrt ihm den Zinsabschlag, mit der Begründung, dass dieser zwischen Ehegatten nicht geht.
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Hisch vom Platz legt gegen die nicht Anerkennung des Zinsabschlages Rechtsmittel ein.
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Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung und erkennt den Zinsabschlag auf Zinsen zwischen Eheleuten nicht an (BFH Urteil vom 28.01.2015 VIII R 8/14).