Fall §66
Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung

Oma Sorglos hat ein selbstgenutztes Haus. Seit einigen Monaten sind erhebliche Geruchsbelästigungen aus dem Haus zu verzeichnen, die durch erhebliche Sanierungsmaßnahmen behoben werden.

Bei der Steuererklärung möchte Oma Sorglos die Sanierungskosten steuerlich geltend machen.

Der Steuerberater Joachim beantratg im Rahmen des Rechtsmittelverfahren die Kosten der Sanierung als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.

Der Bundesfinanzhof schließt sich denr Auffassung des Steuerberater an und läßt den Abzug der Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastung zu (BFH Urteil vom 29.3.2012, VI R 21/11).