Fall §7
Anwendung der 1% Regelung bei gebrauchten Fahrzeugen
Der Unternehmer Hirsch vom Platz hatte sich einen gebrauchten Porsche als Zweitwagen im Unternehmern zugelegt. Da nach dem Gesetz eine 1% Regelung für den Privatanteil existiert, wurde diese angewendet. Aber nicht auf den ursprünglichen Listenpreis eines Neuwagens, sondern auf den Kaufpreis für den Gebrauchtwagen.
Der Betriebsprüfer Grobi teilt dem Unternehmer Hirsch vom Platz mit das die 1% Regelung fehlerhaft angewendet wurde.
Die von dem Unternehmer Hirsch vom Platz legt Rechtsmittel gegen die Änderung laut Betriebsprüfung ein.
Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg. Der Bundesfinanzhof sah die im Gesetz vorgesehene Privatanteilsregelung mit einem Prozent vom Listenpreis des Neufahrzeugs als Verfassungsgemäß an (Bundesfinanzhof vom 01.03.2001-IV R 27/00 DB 2001 S. 899).