Fall §38
Abzug von Versicherungsprämien als Werbungskosten

Armin hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen um bei Unfall und Krankheit als Selbständiger abgesichert zu sein.

Bei der Betriebsprüfung weist der Betriebsprüfer Grobi darauf hin, dass die Kosten für die Versicherung keine Betriebsausgaben sind.

Bei der Veranlagung erkannte das Finanzamt die Versicherungsaufwendungen nicht als Betriebsausgaben an. Armin legt dagegen Rechtsmittel ein.

Der Bundesfinanzhof lehnte den Betriebsausgabenabzug ab, da es sich um Aufwendungen des privaten Bereich und um Risiken zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt. (BFH Beschluss vom 15.10.2013 – VI B 20/13 BFHNV 2014 S. 317)