Fall §77

Abzug von Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

Abzug von Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

Charlie beschäftigt einen junge Mann für die Betreuung des Kindes. Dieser erhält jeden Monat 300,00 € in bar.

Abzug von Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

Charlie möchte diese Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung ansetzen. Was die Finanzverwaltung wegen der Barzahlung ablehnt.

Abzug von Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

Gegen diese Entscheidung legt Charlie Rechtsmittel ein.

Abzug von Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 18.12.2014, III R 63/13 die Barzahlung im Rahmen der Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt.