Fall §10
Verbilligte Darlehen an eine Familiengesellschaft
Der Unternehmer Hirsch vom Platz gewährt seiner GmbH ein Darlehen zu verbilligten Konditionen. Diese entsprechen der Hälfte des Marktzinses. Bei der Betriebsprüfung stellt der Betriebsprüfer diesen Tatbestand fest und meldet diesen an den Veranlagungsbezirk wobei er dem Unternehmer mitteilt, das nach seiner Auffassung nur die Hälfte der Refinanzierungskosten für das gewährte Darlehen abzugsfähig sind.
Im Veranlagungsbezirk erstellt der Sachbearbeiter Heribert unter Teilnahme des Betriebsprüfers Grobi die neuen Steuerbescheide.
Der Änderungsbescheid geht an den Unternehmer Hirsch vom Platz, den dieser nicht akzeptiert und sofort Rechtsmittel einlegt.
Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung und führt aus, dass bei verbilligt überlassenen Darlehen an eine Familien-GmbH die Refinanzierungskosten in der Regel nur anteilig abgezogen werden können ( Bundesfinanzhof vom 25. 07.2000-VIII R 35/99 DB 2001 S.20).