Fall §30

Verluste eines Hobbyautoren

Verluste eines Hobbyautoren

Armin ist als Hobbyautor tätig. Einen Verlag hat er für seine Werke noch nicht gefunden.

Verluste eines Hobbyautoren

Armin versucht die Sachbearbeiterin davon zu überzeugen, dass die Verluste aus der Autorentätigkeit durch spätere Gewinne ausgeglichen werden. Er kann aber die Finanzverwaltung nicht überzeugen.

Verluste eines Hobbyautoren

Armin bespricht sich mit seinem Freund Karl Heinz, der durch viele Verfahren im Steuerrecht und Steuerstrafrecht über entsprechendes Grundwissen verfügt. Armin legt Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid der Finanzverwaltung ein.

Verluste eines Hobbyautoren

Das Finanzgericht  lehnt die Verluste eines Hobbyautoren als Liebhaberei ab. (FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. August 2013 (Az.: 2 K 1409/12)