Fall §47

Gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Fotomodell Susanne unterhält mit Ihren Eltern gemeinsam einen Haushalt. Susanne als auch die Eltern bestreiten den Haushalt gleichberechtigt.

Gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Bei der Abgabe der entsprechen Einkommensteuererklärung versucht Susanne ihren Sachbearbeiter Heribert von der Abzugsfähigkeit der Angaben zu überzeugen.

Gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Nach Ablehnung des Antrages legt der Steuerberater Joachim entsprechende Rechtsbehelfsverfahren ein.

Gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Der Bundesfinanzhof gibt dem Antrag statt und führt aus. Ein eigener Hausstand kann auch dann unterhalten werden, wenn der Erst- oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird, sofern die Kinder erwachsen und wirtschaftlich selbständig sind. (Grundlage BFH Urteil vom 14.11.2013-VI R 10/13 BFHNV 2014 S. 508 ff.)