Fall §67
Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung als Werbungskosten
Charlie hat seinem Arbeitgeber eine Bürgschaft für ein Darlehen gegeben.
Charlie wird für die Bürgschaft in Anspruch genommen. Er möchte die Zahlung als Werbungskosten geltend machen, da er mit der Bürgschaft seinen Arbeitsplatz erhalten wollte.
Der Steuerberater Schlimpert legt gegen die Ablehnung des Antrags Rechtsmittel ein.
Der Bundesfinanzhof erkannte die Kosten aus der Bürgschaft als Werbungskosten an (BFH Urteil vom 16.11.2011, VI R 97/10)