Fall §49
PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Der Unternehmer Hirsch vom Platz benutzt seinen Firmenwagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Im Rahmen der Betriebsprüfung fordert der Prüfer Grobi für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Umsatzsteuer für Privatfahrten.
Der Steuerberater Joachim beruhigt seinen Mandanten und klagt vor den Finanzgerichten.
Mit Entscheidung vom Urteil vom 5.6.2014, gibt der Bundesfinanzhof der Klage statt und bestätigt, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Privatfahrten sind.