Fall §70
Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Anwendung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen
Armin war ein halbesjahr beruflich in den USA. Er hat bei einem Freund gewohnt.
Armin macht bei seiner Steuererklärung die Auslandspauschalen für Reisekosten geltend. Einen Nachweis der Übernachtungskosten konnte er nicht vorlegen.
Gegen die nicht Anerkennung der Reisekostenpauschale legt Armin Rechtsmittel ein,
Der Bundesfinanzhof verweigert die Pauschalen für Auslandsreisekosten wie im vorliegenden Fall, wenn damit gerechnet werden kann, dass diese nichr angefallen sind (BFH Beschluss vom 19.10.2011 – XR 29/10 BFHNV 2012 S. 227ff.)