Fall §22

Erlass der Steuerschulden möglich, wenn dadurch eine neue Existenz aufgebaut werden kann

Erlass der Steuerschulden möglich, wenn dadurch eine neue Existenz aufgebaut werden kann

Der Kleinunternehmer Karl Heinz hatte aufgrund fehlender Buchführung seinen Handel mit gebrauchten Autos mit Steuerschulden beenden müssen. Da er seit dem nur Tätigkeiten mit Einnahmen unter der Pfändungsfreigrenze bekam, bemühte er sich um eine Taxikonzession. Diese wurde ihm wegen seiner Steuerschulden abgelehnt. Karl Heinz beantragte daher den Erlass der Steuerschulden um eine neue Existenz zu gründen.

Erlass der Steuerschulden möglich, wenn dadurch eine neue Existenz aufgebaut werden kann

Die Sachbearbeiterin Zänker Zack lehnt den Antrag auf Erlass der Steuerschulden ab mit der Begründung, dass die Erhebung der Steuern die wirtschaftliche und persönliche Existenz des Steuerpflichtigen nicht vernichtet oder ernsthaft gefährdet würde.

Erlass der Steuerschulden möglich, wenn dadurch eine neue Existenz aufgebaut werden kann

Kleinunternehmer Karl Heinz berät sich mit seinem Steuerberater Joachim. Dieser legt gegen den Bescheid Rechtsmittel ein mit der Begründung, das die Steuerrückstände den Steuerpflichtigen hindern eine neue selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen und diese Erlass somit notwendig sei, um aus dem Kreis der Sozialhilfeempfänger zu entfliehen.

Erlass der Steuerschulden möglich, wenn dadurch eine neue Existenz aufgebaut werden kann

Der Bundesfinanzhof gibt dem Steuerberater recht. Wenn durch die Steuerrückstände keine neue von de Sozialhilfe unabhängige Erwerbstätigkeit durch den Steuerpflichtigen aufgenommen werden kann, liegt eine Erlasswürdigkeit der Steuern vor (Urteil des Bundesfinanzhof vom 27. September 2001 X R 134/98 BFHE 196 S.400 ff.).