Fall §58

Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller

Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller

Armin hat durch einen Unfall eine Frühpensionierung und ist noch als Gutachter tätig. Hierzu benutzt er einen Raum in seinem Haus.

Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller

Armin gibt seine Einkommensteuererklärung ab und macht alle anteiligen Kosten für den Büroraum im Keller als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt lehnt dieses im Hinblick auf die Arbeitszimmerregelung (Beschränkt 1250 €) ab.

Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller

Armin legt gegen die Beschränkung des Büroraums als Arbeitszimmer Rechtsmittel ein.

Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller

Der Bundesfinanzhof gibt im Urteil vom 11.11.2014 VIII R 3/12 der Finanzverwaltung recht und führt aus, dass in diesem Fall auch die Regelungen des Arbeitszimmers zur Anwendung kommen.