Fall §34
Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes
Der Unternehmer Hirsch vom Platz hat in seinem Unternehmen als Geschäftsführer ein Gehalt bezogen. Er hat noch einen Partner der ebenfalls als Geschäftsführer bezahlt wird.
Der Betriebsprüfer Grobi hält die Höhe des Gehaltes anhand der Gehaltsstudien für überhöht, da zwei Geschäftsführer sich die Arbeit teilen.
Bei der Veranlagung und im Rechtsmittelverfahren lehnt die Finanzverwaltung einen Teil des Geschäftsführersgehaltes als überhöht ab.
Der Bundesfinanzhof gibt dem Finanzamt Recht und hält einen Abschlag zum Geschäftsführergehalt bei zwei Geschäftsführer für angemessen. ( BFH Beschluss vom 09.10.2013 – I B 100/12 BFHNV 2014 S. 384)