Fall §43

Kosten für ein Seminar „Meditativer Tanz“ sind keine Betriebsausgaben

Kosten für ein Seminar „Meditativer Tanz“ sind keine Betriebsausgaben

Zur Erweiterung ihrer beruflichen Tätigkeit plant das Fotomodell Susanne eine Ausbildung als meditative Tänzerin.

Kosten für ein Seminar „Meditativer Tanz“ sind keine Betriebsausgaben

Im Rahmen der Veranlagung versucht Susanne den Sachbearbeiter Heribert von der Sinnhaftigkeit der vorweggenommenen Betriebsausgaben zu überzeugen.

Kosten für ein Seminar „Meditativer Tanz“ sind keine Betriebsausgaben

Gegen die ablehnende Entscheidung der Finanzverwaltung legt Susanne Rechtsmittel ein.

Kosten für ein Seminar „Meditativer Tanz“ sind keine Betriebsausgaben

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt recht. Die Kosten für ein Seminar „Meditativer Tanz“ sind keine Betriebsausgaben (FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. August 2013 (Az.: 1 K 2278/12).