Fall §4

Korrektur von Vorabrechnungen

Korrektur von Vorabrechnungen

Das Fotomodell Susanne hat für eine Verkaufsveranstaltung der örtlichen Einzelhändler in Nieder-Kostenz eine Vorabrechnung geschrieben. Aufgrund anderer Termine kam der Auftritt nicht zustande. Sie forderte daher die ausgestellte Rechnung zurück was auch geschah. Der Betriebsprüfer Grobi entdeckte den Vorgang und forderte die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer von dem Fotomodell Susanne.

Korrektur von Vorabrechnungen

Der Finanzbeamte Heribert erstellt aufgrund der Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung einen Änderungsbescheid.

Korrektur von Vorabrechnungen

Susanne geht zu ihrem Steuerberater Joachim und zeigt den Steuerbescheid.
Dieser legt Rechtsmittel ein.

Korrektur von Vorabrechnungen

Der Bundesfinanzhof gab dem Steuerberater Joachim Recht und erkannte das bei einer Rechnung für eine nicht ausgeübte Leistung, durch Rückgabe der Rechnung keine Steuerzahlung fällig wird..