Fall §13

Fehlender Betriebsausgabenabzug bei unbekannten Empfänger

Fehlender Betriebsausgabenabzug bei unbekannten Empfänger

Der Unternehmer Hirsch vom Platz hat seinen Firmenanbau von einer englischen Firma erstellen lassen . Die Rechnung der Bauleistungen wurde nach Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechung mit Scheck bezahlt.

Fehlender Betriebsausgabenabzug bei unbekannten Empfänger

Der Betriebsprüfer Grobi teilt dem Unternehmer von Platz mit, dass die englische Baufirma nach den Erkenntnissen des BMF keinen Geschäftsbetrieb in England unterhalten habe. Daher könnten die von ihm geleisteten Ausgaben für den Anbau nicht anerkannt werden.

Fehlender Betriebsausgabenabzug bei unbekannten Empfänger

Hirsch vom Platz legt gegen den Steuerbescheid  Rechtsmittel ein und führt aus, dass wenn eine Leistung nachweisbar erbracht wurde und die Beträge auch an die Firma gezahlt wurden die die Leistung ausgeführt habe, so könne ihm doch der Betriebsausgabenabzug nicht versagt werden.

Fehlender Betriebsausgabenabzug bei unbekannten Empfänger

Die Bundesrichter geben dem Finanzamt recht. Will jemand eine Betriebsausgabe absetzen, muss er nachweisen wer das Geld bekommen hat. Wenn eine Gesellschaft im Ausland als Briefkastenfirma enttarnt wird, muss der deutsche Unternehmer den Eigentümer hinter der  ausländischen Firma nennen. Sonst ist ein Betriebsausgabenabzug nicht möglich (Beschluss des Bundesfinanzhof vom 05. November 2001 (VIII B16/01 BFH NV 200s S. 312ff).