Fall §41

Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Der Bauunternehmer Hirsch vom Platz erhöht sich seine eigene Altersversorgung in seiner Gesellschaft.

Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Der Betriebsprüfer erläutert seine Bedenken bezüglich der nachträglich erhöhten Altersversorgung.

Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei der Veranlagung lehnt das Finanzamt die nachträgliche Erhöhung der Altersversorgung ab, mit der Begründung das der Geschäftsführer Hirsch vom Platz bereits zu alt sei.

Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Der Bundesfinanzhof gab der Finanzverwaltung Recht, und führte aus, das nachträgliche Erhöhungen von Altersversorgungen nur dann anerkannt werden können, wenn sie noch erdienbar (10 Jahre) sind. (BFH Urteil vom 11.09.2013 – IR 26/12 BFHNV 2014 S. 728)