Fall §45

Ein Poolarbeitsplatz ist kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber

Ein Poolarbeitsplatz ist kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer Charlie ist viel im Außendienst tätig, und teilt sich mit seinen Kollegen einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber (Poolarbeitsplatz).

Ein Poolarbeitsplatz ist kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber

Die Finanzbeamtin Zänker streicht in dem Einkommensteuerbescheid die Kosten für das Arbeitzimmer im Wohnhaus.

Ein Poolarbeitsplatz ist kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber

Der Steuerberater Joachim erklärt seinem Mandanten das er im vorliegenden Fall sein Arbeitzimmer zu Hause absetzen kann.

Ein Poolarbeitsplatz ist kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber

Der Bundesfinanzhof folgt der Auffassung des Steuerberaters und erkennt das Arbeitzimmer wegen dem Fehlen eines eigenen Arbeitplatzes beim Arbeitgeber an.