Fall §42

Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Karl Heinz hat sich als Fahrschullehrer selbständig gemacht.

Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Im Rahmen der Betriebsprüfung konnte Karl Heinz keine Belege für seine kreative Buchführung vorlegen.

Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Er legt gegen den Schätzungsbescheid des Finanzamtes aufgrund der fehlenden Buchhaltung Rechtsmittel ein.

Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Das Finanzgericht gab der Finanzverwaltung Recht und ließ die Zuschätzungen beim Fahrlehrer ohne Buchführung zu (Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) Urteil vom 01. April 2014 (5 K 1227/13).