Fall §37

Aufwendungen für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung

Oma Sorglos hat erhebliche gesundheitliche Probleme und muss häufig in das Krankenhaus. Die Schulmedizin konnte ihr nicht helfen.

Aufwendungen für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung

In ihrer Steuererklärung machte sie Kosten für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Kosten werden von der Finanzverwaltung nicht anerkannt.

Aufwendungen für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung

Der Steuerberater beruhigt Oma Sorglos und bestätigt die Möglichkeit diese Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu bekommen

Aufwendungen für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung

Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung des Steuerberaters und erkennt die Kosten für Heileurythmie an.( Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26.02.2014, VI R 27/13)