Fall §37
Aufwendungen für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung
Oma Sorglos hat erhebliche gesundheitliche Probleme und muss häufig in das Krankenhaus. Die Schulmedizin konnte ihr nicht helfen.
In ihrer Steuererklärung machte sie Kosten für Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Kosten werden von der Finanzverwaltung nicht anerkannt.
Der Steuerberater beruhigt Oma Sorglos und bestätigt die Möglichkeit diese Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu bekommen
Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung des Steuerberaters und erkennt die Kosten für Heileurythmie an.( Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26.02.2014, VI R 27/13)