Fall §57

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Der Arbeitnehmer Armin hat mit seinem Arbeitgeber vereinbart dass er zu Hause arbeiten kann (Telearbeitsplatz).

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Armin beantrag die Abzugsfähigkeit der Gesamtkosten für den Telearbeitsplatz, hingegen vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, da ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist, ist ein Werbungskostenabzug nicht möglich.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Der Arbeitnehmer Armin legt Rechtsmittel ein und beantragt im Rahmen des Arbeitsvertrages den Telearbeitsplatz  anzuerkennen.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Der Bundesfinanzhof gibt der Finanzverwaltung Recht und führt aus, dass ein Telearbeitplatz den Regelungen des Arbeitszimmer unterworfen sein kann (BFH Urteil vom 26.2.2014, VI R 40/12).