Fall §29

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung als Werbungskosten

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung als Werbungskosten

Susanne hat als zweites Standbein bei einer Beratungsfirma angefangen. Zu diesem Zweck hat sie spezielle Business-Kleidung gekauft, deren Anschaffungskosten sie als Werbungskosten bei der Steuer abziehen möchte.

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung als Werbungskosten

Bei einem persönlichen Gespräch versucht Susanne den Finanzbeamten von der Notwendigkeit des Werbungskostenabzug zu überzeugen,

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung als Werbungskosten

Susanne legt gegen den Einkommensteuerbescheid Rechtsmittel ein und beantragt die Businesskleidung  als Werbungskosten anzuerkennen.

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung als Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof lehnt den Antrag von Susanne ab und gibt der Finanzverwaltung recht. Allgemeine Kleidung, auch Business-Kleidung kann nicht als Werbungskosten anerkannt werden. (BFH Beschluss vom 13.11.2013 – VI B 40/13 BFHNV S. 335)