Fall §7

Anwendung der 1% Regelung bei gebrauchten Fahrzeugen

Anwendung der 1% Regelung bei gebrauchten Fahrzeugen

Der Unternehmer Hirsch vom Platz hatte sich einen gebrauchten Porsche als Zweitwagen im Unternehmern zugelegt. Da nach dem Gesetz eine 1% Regelung für den Privatanteil existiert, wurde diese angewendet. Aber nicht auf den ursprünglichen Listenpreis eines Neuwagens, sondern auf den Kaufpreis für den Gebrauchtwagen.

Anwendung der 1% Regelung bei gebrauchten Fahrzeugen

Der Betriebsprüfer Grobi teilt dem Unternehmer Hirsch vom Platz mit das die 1% Regelung fehlerhaft angewendet wurde.

Anwendung der 1% Regelung bei gebrauchten Fahrzeugen

Die von dem Unternehmer Hirsch vom Platz legt Rechtsmittel gegen die Änderung laut Betriebsprüfung ein.

Anwendung der 1% Regelung bei gebrauchten Fahrzeugen

Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg. Der Bundesfinanzhof sah die im Gesetz vorgesehene Privatanteilsregelung mit einem Prozent vom Listenpreis des Neufahrzeugs als Verfassungsgemäß an (Bundesfinanzhof vom 01.03.2001-IV R 27/00 DB 2001 S. 899).