Fall §11

Maklerkosten als Werbungskosten

Maklerkosten als Werbungskosten

Der Arbeitnehmer Charlie soll nach München versetzt werden, zu diesem Zweck hat er in München eine Eigentumswohnung gekauft und seine Wohnung in Mainz einem Makler zu Vermittlung anvertraut. Nach zwei Monaten teilt der Arbeitgeber mit, dass er doch nach Mainz zurückversetzt wird. Die entstandenen Kosten erstattet der Arbeitgeber als Arbeitslohn.

Maklerkosten als Werbungskosten

Bei der darauf hin durchgeführten Veranlagung verweigert die Sachbearbeiterin Frau Zänker den Werbungskostenabzug für die Maklerkosten, da diese vergeblichen Aufwendungen keine Werbungskosten sein.

Maklerkosten als Werbungskosten

Charlie geht zum Steuerberater Joachim, dieser legt Rechtsmittel gegen die Bescheide ein.

Maklerkosten als Werbungskosten

Die Bundesrichter geben dem Steuerberater recht und erkennen die vergeblichen Aufwendungen als Werbungskosten an ( Bundesfinanzhof vom 24. Mai 2000 VI R 17/96 BFHE Bd.192 Seite 293 ff.)