Fall §6

Korrektur von Rechnungen bei Kleinunternehmern

Korrektur von Rechnungen bei Kleinunternehmern

Das Fotomodell Susanne hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2000 aufgrund geringer Nachfrage nur einen Umsatz von 32.000,00 DM gemacht. Nach Beratung mit ihrem Steuerberater Joachim hat Susanne alle Rechnungen mit ausgewiesener Vorsteuer zurückgefordert und durch Rechnungen ohne Vorsteuerausweis ersetzt.

Korrektur von Rechnungen bei Kleinunternehmern

Bei der Abgabe der Steuererklärung weist Susanne den Sachbearbeiter Heribert darauf hin, dass sie als Kleinunternehmerin im Jahr 2000 keine Umsatzsteuer zu zahlen habe. Nach Rücksprache erlässt Heribert einen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2000.

Korrektur von Rechnungen bei Kleinunternehmern

Der Steuerberater Joachim legt gegen den Umsatzsteuerbescheid Rechtsmittel ein.

Korrektur von Rechnungen bei Kleinunternehmern

Der Bundesfinanzhof gibt dem Steuerberaterrecht recht, da die Vorschrift zum Kleinunternehmer anwendbar ist (Bundesfinanzhof vom 01.02.2001-VR 23/00 DB 2001 Heft 19).